KOSTEN
Aufgrund meiner Approbation bin ich berechtigt, mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen abzurechnen.
Sie sind gesetzlich versichert:
Die Kosten für die ersten 5 Sitzungen werden von den Krankenkassen ohne Antragstellung übernommen. Weitere Sitzungen müssen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Den Antrag hierfür stellen wir bei Bedarf nach den ersten Sitzungen gemeinsam. Die Therapiekosten werden bei Bewilligung vollständig übernommen.
Bitte bringen Sie zu unserer ersten Sitzung Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung ist nicht notwendig.
Sie sind privat versichert:
In der Regel ist eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung möglich. Entscheidend ist, welchen Tarif Sie mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (100,55 € für eine Einzelsitzung à 50 Minuten).
Es ist hilfreich, wenn Sie sich vorab erkundigen, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und welche Formalien hierfür notwendig sind: dies sind beispielsweise ein kurzer formloser Bericht, ein ausführlicher Antrag oder auszufüllende Formulare.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind: Sie können die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie vorab telefonisch bei Ihrer Beihilfe anfordern oder sie aus dem Internet downloaden. Gerne können Sie diese bereits zum Erstgespräch mitbringen.
Sie zahlen selbst:
Wenn Sie die Sitzungen selbst bezahlen möchten, werden Ihnen diese gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Für eine Einzelsitzung (50 Minuten) werden 100,55 € berechnet.